REMID
Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V.
Prof. Dr. Wanda Alberts, Professorin für Religionswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover forscht und lehrt unter anderem zu religionsbezogenem Schulunterricht und der Rolle der Religionswissenschaft in Bildungskontexten. Im Februar 2023 erschien das von ihr, Horst Junginger, Katharina Neef und Christina Wöstemeyer herausgegebene Handbuch Religionskunde in Deutschland. In diesem liefern die Autor*innen nicht nur eine Übersicht über die Diversität religionsbezogener Schulfächer in Deutschland, sondern beanstanden auch die Vernachlässigung religionswissenschaftlicher Expertise. Anlässlich der Veröffentlichung des Handbuches führte REMID ein Interview mit Frau Alberts.
In Ihrem Interview mit dem Deutschlandfunk unterscheiden Sie deutlich die grundlegende Natur von konfessionellem Religionsunterricht und Religionskunde und betonen, dass die Stärkung von Letzterem keine Bedrohung für den religiösen Religionsunterricht darstellen würde. Wie schätzen Sie eine solche Koexistenz dieser zwei Bildungsbereiche ein, wenn es um Inhalte geht, die von beiden Fächern thematisiert, aber unterschiedlich gewertet werden? Ein Beispiel wäre etwa die Frage, ob bestimmte religiöse Gruppen eine Denomination innerhalb einer größeren Tradition darstellen oder nicht doch eine eigenständige Glaubensgemeinschaft bilden.
A: Wichtig ist, dass auch von politischer Seite erkannt wird, dass bekenntnisgebundener Unterricht und Religionskunde zwei völlig verschiedene Dinge sind und Religionskunde nur von tatsächlich religionswissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräften erteilt werden kann. Die Inhalte, die man sich gemeinhin als ähnlich vorstellt, sind de facto sehr unterschiedlich. Die Thematisierung von „anderen“ Religionen (die durch dieses Othering ja erst zu „anderen“ werden) geschieht im konfessionellen Religionsunterricht in der Regel durch die problematische Schablone des Weltreligionenparadigmas – im Unterscheid übrigens zur Thematisierung der „eigenen“ Religion. Der Gegenstand „Religion“ wird im Rahmen von Religionskunde grundsätzlich anders konzeptualisiert, d.h. das, was man über Religion und Religionen lernt, ist etwas anderes, als was man im konfessionellen Unterricht lernt – hier werden die Stereotype und Essentialisierungen, die das Weltreligionenparadigma mit sich bringt, gerade hinterfragt. Zudem wird der Unterrichtsgegenstand völlig anders gerahmt. Das Konzept der Rahmung wurde in diesem Kontext von Katharina Frank eingeführt. Sie zeigt klar die Unterschiede zwischen religiösen und religionskundlichen Rahmungen von Religion auf.
Die Frage nach der Rolle einzelner religiöser Gruppen wird im religionskundlichen Unterricht diskursiv behandelt, d.h. die Diskussionen um diese Frage dargestellt und nachvollzogen. Eine abschließende Entscheidung über den „Status“ bestimmter Gruppen wird hier nicht getroffen, sondern der Diskurs darüber analysiert.
Auch in anderen Ihrer Arbeiten kritisieren Sie das sog. „Weltreligionenparadigma“, also die Vorstellung, dass Religionen als feste, selbstständige und in sich geschlossene Einheiten agieren, ohne hierbei die Diversität einzelner Traditionen und ihre inneren Dynamiken zu berücksichtigen. Wie ließe sich in der Praxis die Lehre über die Vielzahl der religiösen Gemeinschaften umsetzen, ohne sich stark vereinfachter oder überholter Verallgemeinerungen zu bedienen, gleichzeitig aber einer realistischen Umsetzbarkeit gerecht werden. Wäre es eine Option, einen Fokus auf eben solche Religionsgemeinschaften zu legen, welche für Schüler*innen in Deutschland besondere Alltagsrelevanz und greifbare Nähe haben?
A: Eine Überwindung des Weltreligionenparadigmas als Muster für die Darstellung von Religionen beinhaltet auch, dass es eben nicht einen „Kanon“ an Religionen gibt, über die man sich möglichst viel Wissen aneignen muss. Stattdessen werden eher grundlegende Fragen darüber, was für wen wann als „Religion“ in den Blick gerät, relevant. Dafür kann man sich dann bei der Auswahl der Themen – die aber denn nicht mehr eine sukzessive oder vergleichende Behandlung einzelner „Religionen“ als Einheiten bedeutet – selbstverständlich an den gesellschaftlichen Kontexten orientieren, die für die Schüler*innen relevant sind. Das kann beispielsweise die (durchaus kontroverse) Diskussion um Religion als „Kulturerbe“ sein, oder auch die Verhandlung religionsbezogener Themen im politischen, rechtlichen oder Bildungsbereich, etwa die Frage nach dem Platz religiöser Symbole in unseren Gesellschaften. Dadurch ergibt sich „Alltagsrelevanz“ bzw. „praktische Nähe“ auf eine ganz andere Weise als wenn die Selbstdarstellungen von Religionen bzw. theologische Positionen „nacherzählt“ werden ohne sie sozial- und kulturwissenschaftlich einzuordnen. Damit sind der Gegenstand des Unterrichts nicht mehr selbstverständlich „die Religionen“, sondern gesellschaftlich relevante Aspekte von Religion(en), die genau dadurch für die Lebenswelt der Schüler*innen auch bedeutsam sind.
Sie setzen sich dafür ein, dass die Ausbildung von Lehrkräften für eine neutrale, wissenschaftsbasierte Religionskunde in erster Linie von dem akademischen Fach der Religionswissenschaft getragen werden sollte. Bislang ist dies nur vereinzelt und marginalisiert der Fall. Stattdessen stellt in der Regel die Philosophie das Referenzfach dar. Wie müsste sich Ihrer Meinung nach Verhältnis von Religionswissenschaft und Philosophie gestalten und welchen Platz sollte das Schulfach Philosophie bzw. Ethik neben konfessionellen Religionsunterricht und Religionskunde einnehmen?
A: Religionswissenschaft und Philosophie haben grundsätzlich unterschiedliche Methoden und Gegenstandsbereiche. Diese sollten klar getrennt ausgewiesen werden. Religionswissenschaft ist Bezugsdisziplin für religionskundlichen Unterricht, Philosophie für philosophischen bzw. ethischen Unterricht. Die Verbindung von Religionskunde und Ethik, die häufig vorgenommen wird, könnte in den Fachnamen deutlicher ausgewiesen werden, wie etwa in Brandenburg im Fach „Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde“. Aktuell finden wir viele Alternativ- bzw. Ersatzfächer für den konfessionellen Religionsunterricht, die allein „Ethik“ oder „Philosophie“ im Namen tragen, aber auch Religionskunde enthalten. Letztere wird dann oft vernachlässigt. Es ist aber wichtig zu betonen, dass Philosoph*innen ohne religionswissenschaftliche Ausbildung (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) nicht qualifiziert sind, Religionskunde zu unterrichten.
Meiner Ansicht nach, sollte Religionskunde allgemein als Element schulischer Bildung für alle Schüler*innen etabliert werden, unabhängig von konfessionellem Religionsunterricht und Ethikunterricht. Die Verbindung mit Ethikunterricht ist im Moment das dominante Paradigma in Deutschland, möglich wäre Religionskunde aber auch im Verbund mit Sozialkunde. Ein Problem in der Verbindung mit Ethikunterricht ist die Abgrenzung der explizit nicht normativen Religionskunde von den normativen Aspekten von Ethikunterricht. Hier geht leider sehr viel durcheinander und Reden über Religion aus „ethischer Perspektive“ kann leicht zu impliziter Theologie werden.
Welche Gründe sehen Sie dafür, dass die Religionswissenschaft in der Praxis bisher kaum Einfluss auf die Gestaltung von Kerncurricula für sog. Alternativfächer in Deutschland hat? Wie ließe sich dies ändern?
A: Ich sehe hier zwei Gründe:
1) Die Religionswissenschaft war als eigenständige Disziplin lange nicht wirklich über einen kleinen akademischen Kontext hinaus bekannt – so dass Theolog*innen nicht nur als Spezialist*innen für ihre eigene Religion, sondern im Prinzip auch für „Religion an sich“ oder auch den Umgang mit „anderen Religionen“ angesehen wurden. Zudem sind die Alternativfächer oft direkt abhängig vom konfessionellen Religionsunterricht und Vertreter*innen der Kirchen und der Theologie zögerten nicht, an der Gestaltung derselben mitzuwirken (was in Bezug auf das Recht auf Religionsfreiheit eigentlich ein Skandal ist). Zudem sind die Zuständigkeiten in den entsprechenden Ministerien häufig so verteilt, dass Religionsunterricht und die Alternativfächer als ein gemeinsamer Bereich behandelt werden – der dann in der Regel kirchenfreundlich besetzt ist. Da wissen dann Personen in den Ministerien, bei denen man sich fragt, wo ihre religionswissenschaftlichen Kenntnisse denn herkommen sollen, häufig besser als Religionswissenschaftler*innen, worum es eigentlich geht – bzw. stellen sie es eben so dar, dass die „Fachkenntnis“ vorhanden wäre, obwohl diese eben theologisch oder konkret schulbezogen, aber eben nicht religionswissenschaftlich ist. Auch das ist eigentlich ein Skandal, im Detail von außen aber nur sehr schwer nachzuvollziehen. In den Recherchen für das Handbuch konnten wir aber diesbezügliche Muster in unterschiedlichen Kontexten erkennen.
2) Die Religionswissenschaft war bis vor nicht allzu langer Zeit zudem stark mit sich selbst und ihrem akademischen Kontext beschäftigt. Das Feld „Schule“ kam nicht in den Blick und es wurde häufig übersehen, dass in Kontexten, die notwendigerweise religionswissenschaftlich gestaltet werden müssten, aus anderen Perspektiven religionsbezogener Unterricht geplant wurde. Hier ist die Religionswissenschaft bisher eher vereinzelt aktiv geworden, so dass die notwendigen Unterscheidungen, etwa zwischen (konfessionell ausgebildeten) Religionspädagog*innen und religionswissenschaftlich qualifizierten Personen häufig nicht getroffen wurden. Hier sehe ich einen klaren gesellschaftlichen Bedarf, diese Unterschiede zu vermitteln und an den Stellen, an denen Religionswissenschaft gebraucht wird, die Expertise auch zur Verfügung zu stellen. Das Problem ist jedoch, dass die zahlenmäßig kleine Religionswissenschaft da selbst aktiv werden muss, um erst einmal auf diese Unterschiede hinzuweisen. Diese sind ja für die meisten Menschen – und noch nicht einmal für mit der Materie befassten Politiker*innen und Verwaltungsbeamte – gar nicht nachvollziehbar, so dass man dort auch nicht immer mit großer Freude empfangen wird. Irgendwo muss der Kreis der Unwissenheit aber unterbrochen werden. Jemand anderes wird diese Aufgabe für uns wahrscheinlich nicht übernehmen.
In Niedersachsen fungiert das Fach „Werte und Normen“ als Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht. Die Ausbildung entsprechender Lehrkräfte soll neben der Philosophie und Gesellschaftswissenschaften auch von der Religionswissenschaft getragen werden und ist somit auch Gegenstand Ihrer Lehrtätigkeit. Welche Erfahrungen und Vorkenntnisse bringen Studierende mit, welche mitunter selbst während der Schulzeit das Alternativfach „Werte und Normen“ belegt haben?
A: Hier ist ein großes Problem, dass es bisher, obwohl Religionswissenschaft offiziell (neben Philosophie und Gesellschaftswissenschaften) Bezugsdisziplin für Werte und Normen ist, einerseits wenig tatsächlich religionswissenschaftlich ausgebildete Lehrkräfte gibt und zudem das Kerncurriculum aus religionswissenschaftlicher Perspektive problematisch ist. Darauf hat die Vorsitzende der DVRW schon vor Jahren hingewiesen, wirklich passiert ist aber bisher nichts. Große Teile von Werte und Normen, welches eigentlich laut Niedersächsischem Schulgesetz religionskundliche Kenntnisse vermitteln soll, sind aber statt dessen implizit theologisch (hierfür wird in der Fachliteratur z.T. der Begriff „small-c-confessional“ gebraucht) und schlecht ausgebildete Lehrkräfte können dies kaum ausgleichen. Daher sind die Erfahrungen und Vorkenntnisse sehr kontingent. Den religionswissenschaftlichen Zugang zu Religion erlernen Studierende, auch wenn sie Werte und Normen in der Schule als Fach hatten, in der Regel erst im Studium. Wichtig ist, dass an allen Standorten, die Lehrkräfte für Werte und Normen ausbilden nicht nur religionswissenschaftliche Module, sondern auch religionswissenschaftliche Fachdidaktik verpflichtend gelehrt werden. Das ist bisher nicht der Fall. Daher werden die religionsbezogenen Themen in Werte und Normen bisher nicht auf religionswissenschaftlicher Grundlage vermittelt, so dass häufig implizit oder explizit religionsaffirmative oder religionskritische Perspektiven die Darstellung rahmen. Das ist natürlich ein vollkommen unhaltbarer Zustand, auch aus rechtlicher Perspektive. Es gibt hier viel zu tun, für Politik und Wissenschaft.
In Ihren Arbeiten ziehen Sie häufig die Schulsysteme der skandinavischen Länder als Vorzeigemodell für das Fach der Religionskunde heran. Gibt es aktuell auf internationaler Ebene ein Modell, welches Sie aus religionswissenschaftlicher Sicht für uneingeschränkt geeignet und auch für deutsche Schulen wünschenswert einschätzen?
A: Prinzipiell finde ich eine verpflichtende Religionskunde für alle nach skandinavischem Modell bildungspolitisch wesentlich verantwortungsvoller als unseren Flickenteppich bezüglich religionsbezogenen Unterrichts. Allein deshalb, weil religionskundliche Bildung erst dadurch prinzipiell und für alle überhaupt verfügbar wird. M.E. ein Muss in unseren pluralen Gesellschaften, in denen Religion im öffentlichen Raum immer wieder thematisiert wird. In der Umsetzung gibt es in diesen Fächern natürlich immer auch wieder problematische Aspekte, so dass es schwierig ist, ein Modell als uneingeschränkt wünschenswert zu bezeichnen. Vorbild ist ein Modell wie das Schwedische allerdings durchaus. Norwegen mit seinem Gerangel um die Festschreibung des „Christentums als Kulturerbe“ und verschiedentlicher Priorisierung christlicher Vorstellungen, die das Fach KRL vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Fall gebracht hat, zeigt hingegen eher die Fallstricke bei der Etablierung von integrativen Modellen. Wichtig ist die Formulierung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Verpflichtender religionsbezogener Unterricht muss Religionen „objektiv, kritisch und pluralistisch“ darstellen. Dies darf nicht mit religiösen Ansätzen, die zwar Gegenstand des Unterrichts sein, ihn aber nicht rahmen können, vermischt werden.
Zuletzt noch ein Gedankenexperiment: Anstatt Religion zum Gegenstand eines eigenen Schulfaches zu machen (unabhängig davon, ob aus konfessioneller oder neutral-wissenschaftlicher Perspektive), könnte(n) Religion(en) fächerübergreifend und kontextgebunden Bestandteil von Fächern wie Geschichte, Politik oder Sprachen thematisiert werden. Würde dies nicht noch mehr der in der gegenwärtigen Religionswissenschaft verbreiteten Ansicht nahekommen, dass Religion(en) kein von der Umwelt abgesonderte Phänomen eigener Art, sondern stets Produkt gesellschaftlicher Umstände ist? Wie stehen Sie als Religionswissenschaftlerin dazu, Religion von ihrem „Thron“ zu nehmen und stattdessen lediglich als einen Bereich menschlicher Gesellschaft unter vielen zu betrachten?
A: Ja, das ist natürlich ein gutes Argument. Genauso wie die Disziplin Religionswissenschaft im Prinzip aus der Abgrenzung zur Theologie hervorgegangen ist, könnte man Religionskunde als eigenständiges Fach als Konsequenz aus dem konfessionellen Religionsunterricht sehen. Wirklichkeit und Wissen können natürlich immer ganz unterschiedlich geordnet werden und Wissen unterschiedlich kategorisiert und weitergegeben werden. Im Prinzip spricht überhaupt nichts dagegen, dem Gegenstand „Religion“ nicht immer eine Sonderrolle zuzuschreiben. Diese Sonderrolle ist ja auch ein Erbe eines religiösen Verständnisses von Religion als etwas „ganz anderem“. Als Religionswissenschaftlerin kann man sich zuweilen nur wundern, welche Privilegien und Ausnahmen von ansonsten bestehenden Regeln mit dem Verweis auf „Religion“ möglich sind. Gesellschaftlich wird es aber vermutlich noch eine ganze Weile dauern, bis Religion ein „normaler“ Gegenstand ist, nicht zuletzt WEIL religionskundliche Bildung in der Schule bisher eine weitgehende Leerstelle ist und religiöse Religionskonzepte auch in öffentlichen Diskussionen und Politik dominieren. In diesem Kontext ist vielleicht ein eigenes integratives religionskundliches Schulfach nicht unbedingt die einzige langfristig wünschenswerte Lösung. Aber gerade aufgrund der Tatsache, dass ein religionskundlicher Zugang zu Religion so unbekannt ist, halte ich es für durchaus sinnvoll, diesem ganz explizit einen Raum einzuräumen. Entscheidend ist dafür auch wieder die religionswissenschaftliche Lehrkräfteausbildung. Ohne diesen Hintergrund ist ein solider religionskundlicher Unterricht nicht möglich. Man könnte natürlich theoretisch religionswissenschaftliche und religionswissenschaftlich-fachdidaktische Module auch in die Ausbildung von Lehrkräften für Geschichte, Politik oder Sprachen integrieren, aber ist das realistisch?
Allerdings ist tatsächlich zu überlegen, ob grundlegende religionswissenschaftliche Kenntnisse nicht Element der allgemeinen Lehrkräfteausbildung werden sollten, weil der Gegenstand Religion ja in unterschiedlichen schulischen Kontexten relevant ist und zum Thema wird. Da würde es schon sehr helfen, wenn Lehrkräfte hier zwischen einer intuitiven, religiösen und säkular-religionswissenschaftlichen Herangehensweise an das Thema unterscheiden könnten.
Danke für das Interview.
Das Interview führte Sebastian Mihatsch.