Der Begriff “Volks­fröm­migkeit” ist ein Konzept, dasall­ge­mein­hin ver­wen­det wird, um die religiöse Prax­is und Spir­i­tu­al­ität der bre­it­en Bevölkerung oder ein­er spez­i­fis­chen kul­turellen Gemein­schaft zu beschreiben. Der Begriff set­zt sich aus “Volk” und “Fröm­migkeit” zusam­men und bezieht sich auf die religiösen Aus­drucks­for­men, Bräuche, Rit­uale und spir­ituellen Prak­tiken, die von den Men­schen inner­halb ein­er bes­timmten kul­turellen oder regionalen Gemein­schaft prak­tiziert wer­den.

Volks­fröm­migkeit wird ver­bun­den mit tra­di­tioneller oder volk­stüm­lich­er Reli­giosität und unter­schei­det sich häu­fig von der offiziellen Lehre oder Dok­trin der insti­tu­tion­al­isierten Reli­gio­nen. Diese Form der Fröm­migkeit kann lokale Tra­di­tio­nen, Riten, Bräuche, Feste, Pil­ger­fahrten, Verehrung von Heili­gen oder bes­timmte spir­ituelle Prak­tiken umfassen, die eng mit der Kul­tur und Geschichte ein­er Gemein­schaft ver­bun­den sind.

Theologie vs. Volksfrömmigkeit?

Eine eth­nol­o­gis­che Feld­beobach­tung “des Islams” unter­schei­det sich mitunter stark von ein­er the­ol­o­gisch-philol­o­gis­chen Erörterung anhand des Korans, der Hadithe etc. Und das gilt für das Chris­ten­tum genau­so. Trotz­dem beste­ht die Ten­denz, zumeist eine “hochre­ligiöse” The­olo­gie der Expert*innen ein­er Laien­prax­is gegenüber aufzuw­erten, als ob let­zteres eigentlich nicht zur betr­e­f­fend­en Reli­gion hinzuge­höre und als “Aber­glauben”, Überbleib­sel von “Hei­den­tum” oder ähn­lich­es einen nach­ge­ord­neten Sta­tus erhält. Für diese unter­schiedliche Bew­er­tung gibt es aber keine sin­nvolle Legit­i­ma­tion. Das gilt auch für Über­tra­gun­gen, welche etwa einen Bud­dhis­mus der Philoso­phie von einem rit­u­al­be­zo­ge­nen “Lamais­mus” abgren­zen oder zwis­chen “philosophis­chem” und “religiösen” Dao­is­mus unter­schei­den wollen.

Text: Kris Wagen­seil, Aktu­al­isierung Mona Stumpe (2023)