REMID
Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V.
Der Begriff “Sondergemeinschaften” wird oft als beschreibende Bezeichnung für religiöse oder spirituelle Gruppen verwendet, die sich von den “Hauptströmungen” oder “etablierten religiösen Traditionen” abgrenzen. Aus Perspektive der Amtskirchen und ihrer evangelischen oder katholischen Theologie heraus sind religiöse “Sondergemeinschaften” diejenigen christlichen Gruppierungen bzw. Denominationen, welche “Sonderlehren” in den Mittelpunkt stellen. Der Begriff ist damit nur knapp oberhalb von “Sekte” in der Distanzrhetorik – und enthält noch eine teilweise Anerkennung einer Zugehörigkeit zum Christentum.
Das Christentum aber kann immer nur von einem konfessionellen Standpunkt aus beschrieben werden (als katholisch, protestantisch, lutherisch, calvinistisch, orthodox, freikirchlich…). Es gibt nicht ein einziges “spezifisches” Merkmal des Christentums, sondern nur ein “Ensemble von Merkmalen”.
Wahrscheinliche Kandidaten für “Sondergemeinschaften” sind z.B. diejenigen Kirchen, welche nicht das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel unterschreiben wollen, welches in Deutschland die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) als kleinsten gemeinsamen Nenner von orthodoxen, katholischen und evanglischen Christ*innen zur Mitgliedschaftsvoraussetzung machte – etwa bei den Zeugen Jehovas, welche die Idee der Dreifaltigkeit (Trinität) ablehnen.
Text: Kris Wagenseil, Aktualisierung Mona Stumpe (2023)