REMID
Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V.
In den islamischen Ländern ist die Kleidung von Muslimen so vielfältig wie die der Nichtmuslime in Europa. Durch die Minderheitensituation jedoch erscheinen viele Gläubige hier als „typisch muslimisch“ gekleidet.
Vorbild Koran und Muhammad
Der Koran als autoritative Quelle islamischer Lebensführung kennt jedoch nur wenige konkrete Bekleidungsvorschriften. Demnach soll die Kleidung von Muslim*innen einfach und gepflegt sein. Allah habe den Menschen Kleidung gegeben, um sich gegen Hitze und Kälte zu schützen sowie die intimen Körperteile zu bedecken.
Mohammed gilt auch hier als Vorbild. Der Überlieferung nach hat er meist eine einfache Hose (Sirwal) und ein langes Hemd aus Baumwolle getragen. Bei Gelegenheit schließlich trug er noch einen Mantel. Den Kopf bedeckte ein Turban, an den Füßen Sandalen.
Als Zeichen des Bekenntnisses zum Islam sowie der sozialen Zugehörigkeit spielte die Kleidung durch die Geschichte hinweg eine wichtige Rolle. Dabei wurden auch Gebräuche anderer Kulturen übernommen (z. B. Hose – sowohl für Männer als auch für Frauen, kurze Jacken, Kaftan). Im Zuge der westlich orientierten Reformbewegungen in den islamischen Ländern ab dem 19. und 20. Jahrhundert versuchten die Regierungen, traditionelle Kleidungsvorschriften zu unterbinden. Dies betraf in erster Linie die Kopfbedeckungen, und hier besonders die Verschleierung der Frauen. Im Umkehrschluss kann das Anlegen einer als für den Islam typischen Kleidung als bewusstes Zeichen der Orientierung am Islam angesehen werden. So haben bspw. oppositionelle demokratische Frauengruppen während der Zeit des Schah im Iran einen Schleier als Zeichen des Protestes getragen. Dies gilt umso mehr in Zeiten des islamistischen Protestes gegen autoritäre Regime.
Für Muslime in westlichen Ländern wird hingegen – abgesehen von Muslim*innen, die islamistische Positionen unterstützen – die Kleidung als Symbol für eine neu gewonnene Identität als Muslim*innen bedeutsam.
Bekleidungsvorschriften für Männer
Abgesehen von der oben bereits genannten Aufforderung, dass die Kleidung einfach und gepflegt sein soll und dass Muhammad auch hier Vorbildfunktion hat, kennt der Koran keine konkreten Bekleidungsvorschriften. In der Tradition ist überliefert, dass Männer keine Kleider aus Seide tragen sollen. Auch Schmuck soll nicht angelegt werden.
Einzig für das Gebet und für die Pilgerfahrt kennt der Koran Regeln. Für das Gebet gilt das besondere Gebot, dass die Kleidung ordentlich und sauber sein soll. Außerdem sehen es viele Muslime als Pflicht an, während des Gebets eine Kopfbedeckung zu tragen. Für die Pilgerfahrt sollen die Gläubigen eine Kleidung nach Art Muhammads tragen: Um die Hüften geschlungene, weiße Leintücher (Izar) und als Bedeckung für den Oberkörper ebenfalls ein umschlungenes weißes Leintuch (Rida). An den Füße sind Sandalen oder flache Schuhe zu tragen. Der Kopf bleibt unbedeckt. Die einheitliche Kleidung während der Pilgerfahrt soll soziale Unterschiede verdecken und die Gemeinschaft der Gläubigen fördern. Zudem wird das Anlegen der Kleidung als Zeichen eines besonderen Weihezustandes während der Pilgerfahrt angesehen.
Bekleidungsvorschriften für Frauen
Was die Pilgerfahrt und das Gebet anbelangt, kennt der Islam keine besonderen Vorschriften für Frauen. Dies wird jedoch dadurch relativiert, dass Frauen nach der Tradition ohnehin besondere Kleidung tragen sollen, wenn sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind.
Dies bezieht sich sowohl auf die Kleidung im engeren Sinne als auch auf die Kopfbedeckung. Beides zusammen lässt sich als Verhüllung beschreiben. Die Kleidung einer Muslima soll so weit geschnitten sein, dass die Körperkonturen nicht deutlich hervortreten. Darüber hinaus sollen sowohl der Oberkörper als auch die Haare bedeckt sein. Nach islamischer Lesart – wie sie auch im Koran niedergelegt ist – dient dies dazu, die Frauen vor allzu begierigen Blicken der Männer zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Gleichwohl gibt es über die konkreten Anweisungen des Koran zur Verhüllung der Frauen unterschiedliche Ansichten. Auch regional bestehen in der Verhüllung der Frauen Unterschiede, und auch in bestimmten Berufen war es nicht üblich, eine Kopfbedeckung anzulegen.
Im Unterschied zu Männern ist es den Musliminnen jedoch gestattet, Schmuck zu tragen. Auch darf die Kleidung farbenfroher sein. In der Folge hat sich gerade auch in westlichen Ländern ein zunehmendes islamisches Modebewusstsein entwickelt, das unter Einhaltung der religiösen Vorschriften eine modische Kleidung anstrebt. Von eher traditionell orientierten Musliminnen und Muslimen wird dies jedoch abgelehnt.
Kopftuch
Das Tragen des Kopftuches von Musliminnen gehört zu den am meist diskutierten Symbolen islamischen Glaubens. Für die einen Zeichen der Unterdrückung der Frau, ist es vielen Musliminnen Ausdruck ihrer individuellen Religiosität.
Ungeachtet der Tatsache, dass auch in vielen biblizistischen oder evangelikalen Gemeinschaften des Christentums eine Kopfbedeckung für Frauen selbstverständlich ist, ordnet die öffentliche Diskussion das Kopftuch in der Regel dem Islam zu.
Das öffentliche Tragen des Kopftuches macht den Islam sichtbar. Das löst immer wieder Konflikte aus. Spätestens seit der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit des Kopftuchs im öffentlichen Dienst – gerichtlich ausgetragen am Fall der Lehrerin Fereshta Ludin – oder am Arbeitsplatz mit Kundenverkehr ist die Kopftuch-Frage zu dem zentralen Kristallisationspunkt in der Bewertung des Islam geworden.
Kopftuch und Koran
Die BefürworterInnen des Kopftuches leiten die Verpflichtung der Verhüllung aus dem Koran ab. Sie berufen sich auf folgende Suren:
Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck [d. h. die Körperteile, an denen sie Schmuck tragen; der Übers.] nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehe.
Sure 24, Vers 31
[„Schmuck“ wird häufig auch übersetzt als „Reize“]
[„Kleiderausschnitt“ wird häufig auch übersetzt als „Busen“]
Und für die unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es kein Vergehen wenn sie ihre Kleider ablegen, ohne dass sie jedoch den Schmuck zur Schau stellen. Und besser wäre es für sie, dass sie sich dessen enthalten. Und Gott hört und weiß alles.
Sure 24, Vers 60
O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunter ziehen. Das bewirkt eher, dass sie erkannt werden und dass sie nicht belästigt werden. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
Sure 33, Vers 59
(Quelle: Der Koran. Übersetzung von Adel Theodor Khoury. Unter Mitwirkung von Muhammad Salim Abdullah. Mit einem Geleitwort von Inamullah Khan, Generalsekretär des Islamischen Weltkonkgresses. Gütersloh, 2. durchgesehene Auflage 1992).
Kopftuch, Schleier und Verhüllung
Wenn vom „Kopftuch“ der Musliminnen die Rede ist, handelt es sich üblicherweise nicht um ein Tuch, das über den Kopf gelegt und unter dem Kinn zusammengebunden wird, so dass nur die Haare bedeckt sind.
Diesem „europäischen Kopftuch“ am nächsten kommt der Djilbab. Das ist ein Tuch, das als Überwurf über den Kopf, Schultern und Brust getragen wird. Die genaue Bedeutung des Wortes Djibab ist unklar. Manchmal wird der Djilbab auch als „Schleier“ übersetzt, der Bedeutung näher kommt jedoch „Überwurf“ oder „Schalgewand“.
Der eigentliche Schleier ist jedoch der Tschador. Das Wort bezeichnet ein langes, meist dunkles Tuch, das sowohl den Kopf als auch den Körper verhüllt und über der normalen Kleidung getragen wird. „Tschador“ kommt aus dem Persischen und bedeutet so viel wie „Zelt“. Der Tschador erlaubt auch, das Gesicht bis auf die Augen zu bedecken. [Im modernen internationalen Sprachgebrauch wird mit Hidschāb insbesondere ein Kopftuch bezeichnet, das die Haare, den Hals und die Brust der Frau bedeckt; Anm. C.W.].
Djilbab und Tschador werden in der öffentlichen Diskussion meist als „Kopftuch“ bezeichnet. Eine besonders weit gehende Form der Verhüllung ist die Burka, die während der Herrschaft der Taliban für Frauen zur Pflicht wurde. Die Burka ist ein einteiliges Kleidungsstück, das den ganzen Körper einschließlich des Gesichts bedeckt. In Höhe der Augen ist ein Netz eingearbeitet, das den Frauen das Sehen erlaubt.
Pflicht zur Verhüllung?
Auch in der islamischen Welt gibt es keine Einigkeit, in welcher Form sich Frauen in der Öffentlichkeit verhüllen müssen. Der Wortlaut des Koran ist hier nicht eindeutig. Aus Sure 24:31 geht nicht hervor, dass auch der Kopf bzw. die Haare bedeckt sein sollen („sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck [d. h. die Körperteile, an denen sie Schmuck tragen; der Übers.] nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen“). Auch Sure 33:59 schafft keine Klarheit („O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf [djilbab] über sich herunter ziehen“).
Im Allgemeinen aber wird aus diesen Suren die Pflicht zur Verhüllung abgeleitet. Das zeigt sich bei gläubigen Musliminnen darin, dass sie lockere, weite Kleidung tragen, die Arme und Beinde bedecken und die Konturen des Körpers möglichst nicht abbilden. In der Regel gehört dann auch die Bedeckung des Kopfes dazu. Andere Musliminnen hingegen tragen ein Kopftuch, das die Haare bedeckt, das wiederum der sonstigen modischen Kleidung angepasst sein kann. Wiederum andere lehnen eine Verpflichtung zum Kopftuch ab, weil sie im Koran eben nicht ausdrücklich gefordert sei. Befürworter*innen des Kopftuches sprechen diesen Frauen dann zwar nicht den Glauben an sich ab, wohl aber seine Ernsthaftigkeit.
Unabhängig von der Herleitung aus dem Koran gibt es in den islamischen Ländern eine auf die Zeit Muhammads zurückreichende Tradition der Kopfbedeckung von Frauen. Aus dieser Tradition heraus leitet sich eine kulturell bedingte, als religiös begründete Verpflichtung zum Tragen des Djilbab oder Tschador ab. Für die Gläubigen ist die Verhüllung dann ein Teil der Religion, weil sie zur tradierten Lebenspraxis des Islam – hinzugehört.
Das Kopftuch als Symbol
Die Motive von Musliminnen, ein Kopftuch – Djilbab, Tschador – zu tragen, können unterschiedlicher Art sein. Viele fassen die Verhüllung des Kopfes als selbstverständliche islamische Tradition auf, die nicht hinterfragt wird und zum Leben als Muslimin einfach dazu gehört. Andere hingegen legen sich, insbesondere nach einer individuellen Hinwendung zum Islam durch eine erneute Aneignung oder durch Konversion, das Kopftuch als bewusstes Zeichen des Glaubens an.
In islamischen Ländern, deren Regierungen Reformen nach westlichem Muster durchgeführt haben bzw. durchführen wollten, wurde meist der Versuch unternommen, die islamischen Kleidungsvorschriften in der Öffentlichkeit abzuschaffen. Dies gilt sowohl für die Männer (z. B. Turban) als auch für die Frauen (Tschador). Insbesondere dem „Kopftuch“ wurde ein negativer Symbolgehalt zugesprochen. Das Kopftuch repräsentierte nicht nur die meist wesentlich stärker kulturell als religiös motivierte Unterdrückung der Frau in der islamisch geprägten Gesellschaft, sondern darüber hinaus galt es auch als Zeichen für die Rückständigkeit des Islams insgesamt. Diese Sichtweise wurde vor allem in der Türkei radikal vertreten.
Nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches führte die neue Republik Türkei unter ihrem Staatsgründer Kemal Atatürk Reformen durch, die einen Anschluss des Landes an westliche Standards mit sich bringen sollten. Hierzu gehörte auch die weit gehende Verbannung des Islam aus dem öffentlichen Leben, was unter dem Stichwort Laizismus zusammengefasst wird. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass der türkische Laizismus keine Trennung von Staat und Religion im eigentlichen Sinne bedeutet. Vielmehr kontrolliert der türkische Staat die Religion durch eigene Behörden. Aus dieser Tradition heraus ist in der Türkei auch das Tragen des Kopftuches in öffentlichen Institutionen (Schulen, Universitäten, Parlament) verboten [Verbot wurde 2010 an Universitäten und 2014 an staatlichen Schulen aufgehoben; C.W.]. Es wird auch verständlich, warum türkische Theologen und Islamwissenschaftler das Tragen des Kopftuches als nicht vom Islam gefordert ansehen. Ähnliche Reformen versuchte auch Schah Reza Pahlawi in Persien in der Zeit seines autoritären Regimes.
Im Gegenzug symbolisiert(e) die „islamische“ Kleidung in diesen Ländern den Protest gegen die durch die Regierungen repräsentierte westliche, materielle Kultur und war Zeichen der Forderung nach einer Re-Islamisierung von Staat und Gesellschaft. Auch hier wirkte das Kopftuch – der Tschador – als starkes Symbol. Nach der iranischen Revolution unter Khomeini wurde das Tragen des Tschador dann für alle – auch nichtmuslimische – Frauen verpflichtend, worin sich die begonnene vollständige Islamisierung der Gesellschaft unter schiitischen Vorzeichen spiegeln sollte.
Das Kopftuch in der Diaspora
Diese Bilder und Symbole können jedoch nicht bruchlos auf die Muslim*innen in der europäischen Diasporasituation übertragen werden. Bei Konflikten um das Kopftuch ist vielmehr zu beachten, welchen Symbolwert das Kopftuch von außen, also von der christlichen oder säkularen Gesellschaft zugesprochen bekommt, und welche Aussage es für die gläubige Person selbst hat. Unter Bezugnahme auf die Entwicklungen in der islamischen Welt erhält die auf das „Kopftuch“ reduzierte Kleidung von Frauen auch hier zu Lande meist einen negativen Symbolcharakter. Dabei fallen oft kulturelle Traditionen der Ungleichheit von Männern und Frauen in islamischen Ländern, die vermutete Rückständigkeit des Islam sowie die Repräsentation von Re-Islamisierungsidealen der arabischen Welt zusammen. Das „Kopftuch“ erhält für Migrantinnen aus der Türkei den gleichen Symbolgehalt wie für Frauen aus anderen Regionen, für in Deutschland geborene Musliminnen oder für Konvertitinnen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben eine große Vielgestaltigkeit in der Bedeutung des Kopftuchs für muslimische Frauen in Deutschland gezeigt. In der weit überwiegenden Zahl gehört eine islamistische Repräsentation nicht dazu.
Während für Migrantinnen das Kopftuch meist Teil der religiös-kulturellen Tradition der Herkunftsländer ist, stellt es für in Deutschland geborene Musliminnen oft ein Zeichen einer bewussten, oftmals individuellen Aneignung des Islam dar. Diese Aneignung kann traditionelle Glaubensinhalte mit sich bringen, aber auch moderne, „liberale“ und emanzipative Interpretationen des Islam zum Inhalt haben. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für Frauen, die bewusst kein Kopftuch tragen. Während einige die islamische Tradition und die damit verbundenen Lebensvollzüge ablehnen, lehnen andere Frauen, die sich dem Islam zugewendet haben, das Kopftuch ab, weil es für Muslim*innen in der Minderheitensituation eine Stigmatisierung mit sich bringt oder durch die öffentliche Kenntlichmachung des Glaubens als reine Äußerlichkeit wirken könnte.
In allgemeiner Perspektive ist das bewusste Trages des Kopftuchs von Musliminnen vor allem ein Zeichen einer neu gewonnenen Identität als Muslimin in der (deutschen) Minderheitensituation, die eine Hinwendung zum Islam kennzeichnen kann, zugleich aber auch traditionelle islamische Lebensformen etwa der nach Deutschland eingewanderten Elterngeneration ablehnen kann. Das Kopftuch symbolisiert dann wie die übrige als islamisch angesehene Kleidung auch ein Leben als Muslimin in einer als nicht-islamischen akzeptierten Gesellschaft. Es kommt dann auf den Einzelfall an, wie diese Lebenssituation verstanden und die Auseinandersetzung mit der Gesellschaft geführt wird.
Die Diskussion um das Kopftuch in Schule und Öffentlichkeit
Bereits seit Ende der 1990er Jahre ist das Kopftuch in der Diskussion. Neben der konkreten Auseinandersetzung um die Zulässigkeit des Kopftuch-Tragens für Muslima im öffentlichen Dienst wird an diesem „Stück Tuch“ immer wieder auch das Rollenverständnis von Mann und Frau sowie die Integration von Muslimen thematisiert. Und nicht zuletzt wird anhand des Kopftuchs als Ausdruck islamischer Bekleidungsvorschriften – und damit eines Sichtbarwerdens andersartiger Lebens- und Erziehungsvorstellungen – auch die Frage aufgeworfen, inwieweit im staatlichen Schulsystem auf Forderungen von Muslimen etwa nach einem nicht-koedukativen Sportunterricht Rücksicht genommen werden kann.
Eingedeutschte Schreibweise im Text | Wissenschaftliche Umschrift (DMG) |
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Sirwal | sirwāl |
Izar | izār |
Rida | ridāʾ |
Djilbab | ǧilbāb |
Tschador | čādor |
Hidschāb | ḥiǧāb |
Burka | burquʿ |
Bei den verschiedenen Verhüllungsarten fehlt in dieser Darstellung noch der Niqab (niqāb).
Autor: Steffen Rink (2005). Korrektur und Umschrift: Friederike Schmidt (2019), Aktualisierung Mona Stumpe (2023)