Der Begriff “Aber­glaube” wird gemein­hin im Zusam­men­hang mit Überzeu­gun­gen oder Prak­tiken ver­wen­det, die als irra­tionale oder abwe­ichende Glaubensvorstel­lun­gen von den all­ge­mein anerkan­nten religiösen Lehren ein­er bes­timmten Kul­tur oder Tra­di­tion betra­chtet wer­den.

Jedoch ist es wichtig zu beto­nen, dass die Def­i­n­i­tion von “Aber­glauben” stark von kul­turellen, his­torischen und sozi­ol­o­gis­chen Kon­tex­ten abhängt. Was in ein­er bes­timmten Kul­tur als Aber­glaube betra­chtet wird, kann in ein­er anderen Kul­tur als fes­ter Bestandteil der religiösen Prax­is ange­se­hen wer­den.

Begriff aus der Theologie

Bere­its das römis­che Recht nan­nte “ille­git­ime” Kult­prax­en super­sti­tio. Allerd­ings gibt es nun­mal keine “objek­tiv­en” Kri­te­rien für einen “guten” Glauben. Jed­er Ver­such, zwis­chen “echter” oder “wahrer” Reli­gion und “Aber­glauben” zu unter­schei­den, nimmt selb­st bere­its Grund­sätze eines religiösen Welt­bildes vor­weg. Eine plu­ral­is­tis­che Gesellschaft, die Reli­gions­frei­heit und Tol­er­anz hochhal­ten möchte, kann nicht länger mit dem Argu­ment des “Aber­glaubens” operieren. Insofern soll­ten auch Skeptiker*innen übersinnlich­er Annah­men genau über­legen, mit welchem Vok­ab­u­lar sie ihre Kri­tik vor­brin­gen, denn anson­sten liefern sie neben­bei eine ver­steck­te The­olo­gie, welche bes­timmte Reli­gio­nen (das Chris­ten­tum, die “Wel­tre­li­gio­nen”) her­vorhebt (und mit deren Vertretern gemein­sam gegen “Aber­glauben” ins Feld zieht).

Text: Kris Wagen­seil, Aktu­al­isierung Mona Stumpe (2023)