Das Fas­ten (ara­bisch: Saum) bildet die vierte sog. Säule des Islam. Das bedeutet, dass das Fas­ten für alle Muslim*innen verpflich­t­end ist: „Oh ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch, zu fas­ten, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch lebten, auf dass ihr gottes­fürchtig werdet“ (Sure 2,183). Als vorgeschriebene Fas­ten­zeit bes­timmt Sure 2,185 den Monat Ramadan, weil in diesem Monat die Offen­barung des Koran an den Propheten Mohammed begonnen hat:


„Der Monat Ramadan ist es, in dem der Koran her­abge­sandt wurde als Rechtleitung für die Men­schen und als deut­liche Zeichen der Rechtleitung und der Unter­schei­dungsnorm. Wer von euch nun in diesem Monat anwe­send ist, der soll in ihm fas­ten.“

Sure 2,185

Bestimmung der Fastenzeiten

Der Fas­ten­monat Ramadan begin­nt, wenn am ersten Tag des Monats die Mond­sichel erkennbar wird und endet, wenn sich dies zu Beginn des Fol­ge­monats wieder­holt. Die tägliche Fas­ten­zeit umfasst die Zeit des Tages­lichts. Bei­des ist im Koran und in der Sun­na des Propheten Mohammed niedergelegt. Das Fas­ten begin­nt, wenn „ihr in der Mor­gendäm­merung den weißen Faden vom schwarzen Faden unter­schei­den kön­nt. Danach vol­lzieht das Fas­ten bis zur Nacht“ (siehe Sure 2, 187).

Das Fas­ten eines Mus­lim oder ein­er Mus­li­ma ist jedoch nicht auf den Ramadan beschränkt. Als Selb­stverpflich­tung oder als Teil eines Gelüb­des kann es auch außer­halb des Ramadan aus­geübt wer­den; das Fas­ten gilt als eine Gott wohlge­fäl­lige, segen­sre­iche Hand­lung. Als Vor­bild gilt auch hier der Prophet Mohammed, der an weit­eren Tagen gefastet hat.

Fastengebote

Vor den Fas­ten muss eine Absicht­serk­lärung (ara­bisch: Niyya, „Absicht) des Gläu­bi­gen aus­ge­sprochen wer­den. Erst dadurch erhält das Fas­ten seine Gültigkeit im Sinne der Erfül­lung der religiösen Pflicht und der durch das Fas­ten erhofften Ver­di­en­ste. Die Niyya wird entwed­er vor der Mor­gendäm­merung eines Fas­tent­ages oder zu Beginn des Monats Ramadan gesprochen.

Während der täglichen Fas­ten­zeit haben sich die Gläu­bi­gen jeglich­er Nahrungsauf­nahme – sowohl Speisen als auch Flüs­sigkeit­en – zu enthal­ten. Essen und Trinken sind aber nur ein Teil des grund­sät­zlichen Ver­bots der Auf­nahme von Nahrung und Flüs­sigkeit­en in den Kör­p­er sowie weit­er gehen­der Annehm­lichkeit­en und sinnlichen Befriedi­gun­gen. In den Hadithen gibt es hierzu zahlre­iche Hin­weise. Sie reichen vom Verzicht auf Par­füm oder Tabak bis zum Ver­bot des Geschlechtsverkehrs.

Als beson­ders ver­di­en­stvoll wird ange­se­hen, sich während des Fas­tens dem Koran zu wid­men, in die Moschee zum Beten oder zur gemein­schaftlichen Koran­rez­i­ta­tion zu gehen, aber auch durch andere Hand­lun­gen seinen Glauben zu bezeu­gen. In Bezug auf die Nahrungsauf­nahme wird emp­fohlen, vor dem Beginn des Fas­tens noch eine Mahlzeit zu sich zu nehmen. Die erste Speise nach Ein­bruch der Dunkel­heit soll aus Wass­er und Dat­teln beste­hen, bevor in der Nacht wieder all das erlaubt ist, was am Tag zu unter­lassen war.

Die Verpflichtung zum Fasten

Das Fas­ten im Monat Ramadan ist für alle erwach­se­nen Mus­lime, gle­ich ob Mann oder Frau, verpflich­t­end. Meist nehmen die Jugendlichen mit dem Ein­set­zen der Pubertät erst­mals am Fas­ten teil.
Der Koran selb­st beschreibt jedoch auch die Aus­nah­men, denn „Gott will für euch Erle­ichterung, Er will für euch nicht Erschw­er­nis“ (Sure 2,185). Deshalb sind Kranke – sowohl physisch oder psy­chisch – und Men­schen, die sich auf ein­er Reise befind­en, von der Verpflich­tung zum Fas­ten befre­it.

Gle­ich­es gilt für Frauen während der Schwanger­schaft oder der Zeit des Stil­lens. Dass Frauen während der Men­stru­a­tion vom Fas­ten aus­geschlossen sind, hat seine Begrün­dung neben gesund­heitlichen Aspek­ten auch im Zus­tand der Unrein­heit, in dem sich die Frauen in dieser Zeit befind­en.
Wer im Monat Ramadan nicht fas­ten kann oder wer z. B. durch die Auf­nahme ein­er Flüs­sigkeit das Fas­ten gebrochen hat, soll die entsprechen­den Tage nach­holen. Alter­na­tiv kann auch ein Almosen gegeben wer­den.

Die Bedeutung des Fastens

Das Fas­ten im Islam hat mehrere Aspek­te. Abge­se­hen von der for­malen Erfül­lung ein­er im Koran von Allah geof­fen­barten Verpflich­tung dient es den Gläu­bi­gen dazu, sich in ein­er bes­timmten Zeit auf Gott zu konzen­tri­eren und sich ihres Glaubens neu bewusst zu wer­den. In der Fas­ten­zeit erhält die Hingabe der Gläu­bi­gen an Allah, die Befol­gung sein­er Gebote, das Ver­trauen auf seine Rechtleitung eine Aktu­al­isierung, die in den Alll­t­ag des kom­menden Monate wirken soll. Darüber hin­aus erhof­fen die Muslim*innen die Verge­bung ihrer Sün­den und erwarten, dass sie nach dem Tod der Hölle ent­ge­hen und Annehm­lichkeit­en im Paradies wer­den genießen kön­nen.

Neben dieser unmit­tel­baren religiösen Bedeu­tung hat das Fas­ten im Monat Ramadan weit­ere gemein­schaftliche Aspek­te. Wie bei allen religiösen Pflicht­en, die im Islam zu fest­gelegten Zeit­en erfüllt wer­den, erfährt sich die gläu­bige Per­son als Teil ein­er großen Gemein­schaft. Dies wird vor Ort zum Beispiel durch den Besuch der Moschee und die rit­uelle Wieder­hol­ung der täglichen Fas­ten­zeit im Wech­sel mit dem famil­iären abendlichen Beisam­men­sein, wenn die erste Mahlzeit ein­genom­men wird, konkretisiert. Deshalb ist ger­ade für junge Men­schen die erst­ma­lige Teil­nahme am Fas­ten im Monat Ramadan ein beson­deres Erleb­nis, da sie nun noch stärk­er in die Gemein­schaft der Muslim*innen inte­gri­ert wer­den. Aus diesem Anlass richt­en die Fam­i­lien oft nach Abschluss des Fas­ten­monats ein Fest aus.

Der gemein­schaftliche Aspekt wird dadurch unter­stützt, dass der Monat Ramadan nicht nur als Zeit der Verge­bung Allahs für die Sün­den des Einzel­nen ange­se­hen wird, son­dern auch als Zeit der Ver­söh­nung zwis­chen den Men­schen. Unab­hängig von diesen auf den Fas­ten­monat Ramadan bezo­ge­nen Bedeu­tun­gen spielt das Fas­ten in der spir­ituellen Prax­is des Sufi­tums eine her­aus­ra­gende Rolle. Die immer wieder geübte Enthalt­samkeit unter­stützt hier den Weg der Vere­ini­gung des Gläu­bi­gen mit Gott.

(Koranz­i­tate nach der Über­set­zung von Adel Theodor Khoury, Güter­sloh, 2. Aufl. 1992)

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Autor: Stef­fen Rink, Aktu­al­isierung Mona Stumpe (2023)

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