Der Fas­ten­monat Ramadan gilt im Islam als beson­ders heilige Zeit. Für die Mus­lime ist mit dem gemein­schaftlichen, 30 Tage währen­den Fas­ten die beson­dere Hingabe an Allah und Diszi­plin und Gewis­senhaftigkeit im Glauben ver­bun­den. Neben dem täglichen Fas­ten ist diese Zeit durch zwei beson­dere Feste bes­timmt: In der Nacht der Bes­tim­mung (Lailat al-Qadr) wird an die Offen­barung der ersten Sure des Koran erin­nert. Das Fest des Fas­ten­brechens (Id al-Fitr), gefeiert an den ersten drei Tagen des Fol­ge­monats Schaww­al, been­det die Fas­ten­zeit.

Ramadan im islamischen und säkularen Jahreslauf

Ramadan ist der neunte Monat im islamis­chen Kalen­der. Weil sich die islamis­che Zeitrech­nung allein nach dem Mond­jahr richtet, sind die Jahre um 10 bis 11 Tage kürz­er als im Son­nen­jahr. Deshalb find­et das Fas­ten im Monat Ramadan in Bezug auf das Son­nen­jahr immer zu ein­er anderen Zeit statt. Weil das Fas­ten täglich von Beginn der Däm­merung bis zum Ein­bruch der Nacht vorgeschrieben ist, bedeutet die Enthalt­samkeit von Speisen und Getränken ins­beson­dere in Som­mer­monat­en mit ihren lan­gen Tagen eine beson­dere Her­aus­forderung. Der Beginn des Monats Ramadan wird durch das Sicht­en der Mond­sichel bes­timmt. Das führt dazu, dass der Monat nicht in allen Län­dern am gle­ichen Tag begin­nt.

Fasten

Das Fas­ten ist eine der sog. Säulen des Islam. Das Fas­ten im Monat Ramadan ist für alle Mus­lime verpflich­t­end, wobei im Koran Aus­nah­men fest­gelegt sind.

Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr)

Obwohl das genaue Datum der ersten Koran-Offen­barung nicht genau bes­timmt wer­den kann, gilt die Zeit in den let­zten 10 Tagen des Monats Ramadan als über­liefert. Die Nacht der Bes­tim­mung wird in der Regel vom 26. auf den 27. Ramadan gefeiert.

Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr) auch: Zuckerfest (Seker Bayrami)

Das Fest des Fas­ten­brechens, mit dem die 30-tägige Fas­ten­zeit ihren Abschluss find­et, wird in den ersten drei Tagen des Fol­ge­monats gefeiert. Es ist eines der bei­den Haupt­feste des Islam.
Aber auch während der Fas­ten­zeit wird die erste Mahlzeit am Abend oft gemein­schaftlich began­gen.
Das Fest des Fas­ten­brechens begin­nt im Jahr 2005 am 3. Novem­ber.

Befreiung von Schule und Arbeitsplatz

Das Fest des Fas­ten­brechens kann in seinem Stel­len­wert mit dem christlichen Ostern oder Wei­h­nacht­en ver­glichen wer­den. In islamis­chen Län­dern ist am Fest des Fas­ten­brechens in der Regel arbeits- und schul­frei. In Län­dern der Dias­po­ra, so auch in Deutsch­land, haben Mus­lime zwar an Wei­h­nacht­en, Ostern, Pfin­g­sten und anderen christlich-religiösen Feierta­gen arbeits­frei, nicht aber an ihrem eige­nen Fest.
An öffentlichen Schulen kön­nen die mus­lim­is­chen Schü­lerin­nen und Schüler auf vorheri­gen Antrag für einen Tag während des Festes des Fas­ten­brechens vom Unter­richt freigestellt wer­den. Auf den schulis­chen Web­sites find­en sich entsprechende Muster­briefe.

Islamische Informationen zum Ramadan

Zahlre­iche islamis­che Web­seit­en enthal­ten grund­sät­zliche Infor­ma­tio­nen zum Fas­ten und zum Fas­ten­monat Ramadan. Als Beispiel hier zwei Seit­en von enfal.de, die das islamis­che Selb­stver­ständ­nis wiedergeben.
Sehr aus­führlich set­zt sich die FAQ-Seite des Zen­tral­rats der Mus­lime auf islam.de mit den einzel­nen Fas­ten­vorschriften auseinan­der. Die unten ver­link­te Seite ist sehr umfan­gre­ich und behan­delt auch andere The­men. Am Besten nach dem Seit­e­nauf­bau über den Brows­er nach „Fas­ten“ oder „Ramadan“ suchen.
Ähn­lich auch die Broschüre „25 Fra­gen zum Fas­ten im Ramadan“ des Deutschsprachi­gen Mus­limkreis­es Karl­sruhe (unten ste­hende Links von anderen Servern).

» Der Ramadan
» Ramadan – der Fas­ten­monat
» Fra­gen und Antworten zu Fas­ten und Ramadan
» 25 Fra­gen zum Ramadan (HTML)

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Autor: Stef­fen Rink, Aktu­al­isierung Mona Stumpe (2023)

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