REMID
Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V.
Der Fastenmonat Ramadan gilt im Islam als besonders heilige Zeit. Für die Muslime ist mit dem gemeinschaftlichen, 30 Tage währenden Fasten die besondere Hingabe an Allah und Disziplin und Gewissenhaftigkeit im Glauben verbunden. Neben dem täglichen Fasten ist diese Zeit durch zwei besondere Feste bestimmt: In der Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) wird an die Offenbarung der ersten Sure des Koran erinnert. Das Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr), gefeiert an den ersten drei Tagen des Folgemonats Schawwal, beendet die Fastenzeit.
Ramadan im islamischen und säkularen Jahreslauf
Ramadan ist der neunte Monat im islamischen Kalender. Weil sich die islamische Zeitrechnung allein nach dem Mondjahr richtet, sind die Jahre um 10 bis 11 Tage kürzer als im Sonnenjahr. Deshalb findet das Fasten im Monat Ramadan in Bezug auf das Sonnenjahr immer zu einer anderen Zeit statt. Weil das Fasten täglich von Beginn der Dämmerung bis zum Einbruch der Nacht vorgeschrieben ist, bedeutet die Enthaltsamkeit von Speisen und Getränken insbesondere in Sommermonaten mit ihren langen Tagen eine besondere Herausforderung. Der Beginn des Monats Ramadan wird durch das Sichten der Mondsichel bestimmt. Das führt dazu, dass der Monat nicht in allen Ländern am gleichen Tag beginnt.
Fasten
Das Fasten ist eine der sog. Säulen des Islam. Das Fasten im Monat Ramadan ist für alle Muslime verpflichtend, wobei im Koran Ausnahmen festgelegt sind.
Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr)
Obwohl das genaue Datum der ersten Koran-Offenbarung nicht genau bestimmt werden kann, gilt die Zeit in den letzten 10 Tagen des Monats Ramadan als überliefert. Die Nacht der Bestimmung wird in der Regel vom 26. auf den 27. Ramadan gefeiert.
Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr) auch: Zuckerfest (Seker Bayrami)
Das Fest des Fastenbrechens, mit dem die 30-tägige Fastenzeit ihren Abschluss findet, wird in den ersten drei Tagen des Folgemonats gefeiert. Es ist eines der beiden Hauptfeste des Islam.
Aber auch während der Fastenzeit wird die erste Mahlzeit am Abend oft gemeinschaftlich begangen.
Das Fest des Fastenbrechens beginnt im Jahr 2005 am 3. November.
Befreiung von Schule und Arbeitsplatz
Das Fest des Fastenbrechens kann in seinem Stellenwert mit dem christlichen Ostern oder Weihnachten verglichen werden. In islamischen Ländern ist am Fest des Fastenbrechens in der Regel arbeits- und schulfrei. In Ländern der Diaspora, so auch in Deutschland, haben Muslime zwar an Weihnachten, Ostern, Pfingsten und anderen christlich-religiösen Feiertagen arbeitsfrei, nicht aber an ihrem eigenen Fest.
An öffentlichen Schulen können die muslimischen Schülerinnen und Schüler auf vorherigen Antrag für einen Tag während des Festes des Fastenbrechens vom Unterricht freigestellt werden. Auf den schulischen Websites finden sich entsprechende Musterbriefe.
Islamische Informationen zum Ramadan
Zahlreiche islamische Webseiten enthalten grundsätzliche Informationen zum Fasten und zum Fastenmonat Ramadan. Als Beispiel hier zwei Seiten von enfal.de, die das islamische Selbstverständnis wiedergeben.
Sehr ausführlich setzt sich die FAQ-Seite des Zentralrats der Muslime auf islam.de mit den einzelnen Fastenvorschriften auseinander. Die unten verlinkte Seite ist sehr umfangreich und behandelt auch andere Themen. Am Besten nach dem Seitenaufbau über den Browser nach „Fasten“ oder „Ramadan“ suchen.
Ähnlich auch die Broschüre „25 Fragen zum Fasten im Ramadan“ des Deutschsprachigen Muslimkreises Karlsruhe (unten stehende Links von anderen Servern).
» Der Ramadan
» Ramadan – der Fastenmonat
» Fragen und Antworten zu Fasten und Ramadan
» 25 Fragen zum Ramadan (HTML)
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Autor: Steffen Rink, Aktualisierung Mona Stumpe (2023)