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Interdisziplinäre Tagung: Konstellation von Recht und Religion — Interdependenzen revisited

Feb­ru­ar 12 @ 13:00Feb­ru­ar 13 @ 16:30

Ziel der Tagung ist es, das «und» weit­er zu durch­denken, mit dem «Reli­gion» und «Recht» zueinan­der in Beziehung geset­zt wer­den: Welche unter­schiedlichen Kon­stel­la­tio­nen sind ange­sprochen, wenn es um Recht und Reli­gion geht?

Hier­für zielt die Tagung darauf ab, die Ver­schieden­heit der Kon­stel­la­tio­nen jen­seits gängiger Ver­hält­nis­set­zun­gen sicht­bar zu machen. Die «Inter­de­pen­den­zen von Recht und Reli­gion», die dem ersten Work­shop (2012) und der daraus fol­gen­den gle­ich­nami­gen Pub­lika­tion den Titel gaben, sollen dadurch sys­tem­a­tisch weit­er aufgeschlüs­selt wer­den.

Im Sinne ein­er sys­tem­a­tisieren­den Heuris­tik, lassen sich vier For­men der Kon­stel­la­tio­nen zwis­chen «Reli­gion» und «Recht» unter­schieden:

(1) Recht und Reli­gion als getren­nte, sich gegenüber, und bisweilen in unter­schiedlichem Grade kon­flik­thaft ent­ge­gen­ste­hende Felder der Gesellschaft.

(2) Reli­gion inner­halb von Recht beze­ich­net die Art und Weise, wie inner­halb eines konkreten (staatlichen) Recht­sys­tems «Reli­gion» ver­han­delt, definiert und bear­beit­et wird.

(3) Recht inner­halb von Reli­gion zielt auf den Bezug zum Recht, rechtliche For­ma­tio­nen und Prak­tiken inner­halb konkreter religiös­er Tra­di­tio­nen oder Organ­i­sa­tio­nen.

(4) Kon­gruen­zen zwis­chen dem, was unter den Kat­e­gorien Recht und Reli­gion gefasst wird als eine weit­ere Art der Rela­tion, bei der die Aushand­lung der Gren­zen und Über­lagerun­gen der bei­den Felder selb­st zum The­ma gemacht wird.

An dieser heuris­tis­chen Sys­tem­atik ori­en­tiert sich die inhaltliche Struk­turierung der Ver­anstal­tung. Die Unter­schei­dung der Kon­stel­la­tio­nen hält die inhaltliche Beset­zung der bei­den Kat­e­gorien «Reli­gion» und «Recht» offen. Bei­de am empirischen Fall zu spez­i­fizieren ver­tieft das Ver­ständ­nis der Vield­imen­sion­al­ität der disku­tierten Rela­tio­nen. Denn das inter­diszi­plinäre Gespräch zwis­chen Reli­gion­swis­senschaft (und angren­zen­den Diszi­plinen) sowie der Rechtswis­senschaft zeigt, dass die Vieldeutigkeit des Begriffs «Recht» der Vieldeutigkeit des Begriffs «Reli­gion» in nichts nach­ste­ht.

Details

Veranstalter

  • Forschungsnet­zw­erk Recht und Reli­gion der Uni­ver­sität Basel

Veranstaltungsort